P2P-Kredite versteuern in Deutschland: In der Anlage KAP richtig angeben.
P2P-Kredite versteuern in Deutschland: So trägst du alles korrekt in der Anlage KAP ein
Lesezeit: ca. 12 Minuten
Du hast 2025 fleißig in P2P-Kredite investiert, Zinsen kassiert – und jetzt starrt dich die Steuererklärung an wie ein ungelöstes Rätsel? Keine Panik. Du bist damit nicht allein. Tausende Anleger in Deutschland stehen jedes Jahr vor genau dieser Herausforderung: Wie trage ich P2P-Zinsen korrekt in die Anlage KAP ein? Was ist steuerpflichtig, was nicht? Und was passiert, wenn ich es falsch mache?
Die gute Nachricht: Das System ist lernbar. Mit dem richtigen Wissen verwandelst du eine scheinbar unübersichtliche Steuerpflicht in eine strukturierte, entspannte Routine. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie es geht – mit konkreten Beispielen, praktischen Tipps und allem, was du für die Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026) wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind P2P-Kredite – und warum interessiert das das Finanzamt?
- Welche Steuern fallen auf P2P-Erträge an?
- Die Anlage KAP: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Besonderheiten je nach Plattform (Inland vs. Ausland)
- Häufige Fallstricke und wie du sie vermeidest
- Steuerbelastung im Überblick: Vergleich verschiedener Ertragstypen
- Vergleichstabelle: P2P-Plattformen und ihre steuerliche Behandlung
- FAQs
- Dein steuerlicher Fahrplan: Nächste Schritte
Was sind P2P-Kredite – und warum interessiert das das Finanzamt?
P2P steht für „Peer-to-Peer“ – du leihst als Privatanleger Geld direkt an andere Privatpersonen oder Unternehmen, vermittelt über digitale Plattformen wie Mintos, Bondora, Peerberry oder Twino. Im Gegenzug erhältst du Zinsen. Klingt simpel. Und steuerlich ist es das auch – zumindest im Grundsatz.
Das Finanzamt betrachtet Zinserträge aus P2P-Krediten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG (Einkommensteuergesetz). Das bedeutet: Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Praxis ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 26,375 % (ohne Kirchensteuer).
Im Jahr 2026 hat der P2P-Markt in Deutschland nach wie vor eine erhebliche Größe: Laut aktuellen Branchenschätzungen haben deutsche Privatanleger insgesamt über 3,5 Milliarden Euro in P2P-Plattformen investiert. Der durchschnittliche Jahresertrag liegt – je nach Plattform und Risikoprofil – zwischen 8 % und 14 %. Bei einem Portfolio von 20.000 Euro macht das schnell 1.600 bis 2.800 Euro steuerpflichtige Einnahmen pro Jahr.
Warum ist das Thema so komplex?
Das Problem liegt in der Praxis: Viele P2P-Plattformen sitzen im EU-Ausland – Lettland, Estland, Litauen – und führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Das bedeutet, die Verantwortung liegt vollständig beim Anleger. Du musst deine Erträge selbst deklarieren, korrekt umrechnen und in der richtigen Zeile der Anlage KAP eintragen. Wer das vergisst oder falsch macht, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.
Welche Steuern fallen auf P2P-Erträge an?
Bevor wir zur Anlage KAP kommen, ist es wichtig zu verstehen, welche Ertragsarten du bei P2P-Investitionen überhaupt haben kannst. Denn nicht alles wird gleich behandelt.
Die drei wichtigsten Ertragstypen im Überblick
- Zinserträge: Das klassische Modell. Du erhältst regelmäßige Zinszahlungen vom Kreditnehmer. Diese sind vollständig steuerpflichtig nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
- Cashback-Boni und Willkommensprämien: Plattformen wie Mintos oder Peerberry bieten oft Cashback-Aktionen an. Diese gelten steuerlich als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) oder Kapitalerträge – je nach Ausgestaltung. Hier gibt es noch keine vollständige Rechtssicherheit, aber viele Steuerberater empfehlen, sie als Kapitalertrag zu deklarieren.
- Ausfallverluste (Bad Debt): Wenn ein Kreditnehmer nicht zahlt und du Geld verlierst, kannst du diese Verluste unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Seit dem BMF-Schreiben vom Februar 2022 ist die Verlustverrechnung bei P2P deutlich eingeschränkt – dazu später mehr.
Wichtiger Hinweis für 2026: Der Sparer-Pauschbetrag wurde 2023 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Ehepaare) angehoben. Dieser Betrag gilt selbstverständlich für alle Kapitalerträge zusammen – also Tagesgeld, Dividenden, ETF-Erträge und P2P-Zinsen gemeinsam. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, wird Steuer fällig.
Die Anlage KAP: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Jetzt wird’s konkret. Die Anlage KAP (Kapitalerträge) ist das zentrale Formular für deine P2P-Erträge. Hier ein strukturierter Durchgang durch die relevanten Zeilen – bezogen auf das Steuerjahr 2025.
Schritt 1: Die richtigen Zeilen identifizieren
In der Anlage KAP für das Jahr 2025 (Abgabe bis 31. Juli 2026 ohne Steuerberater) sind folgende Zeilen für P2P-Anleger relevant:
- Zeile 14 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben): Hier trägst du Zinserträge von ausländischen P2P-Plattformen ein, die keine deutsche Steuer abgeführt haben. Das ist der wichtigste Posten für die meisten P2P-Investoren.
- Zeile 15 (Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen): Wenn du Kreditanteile auf einem Sekundärmarkt verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, kommt dieser hier rein.
- Zeile 41 (Antragsveranlagung – günstigere Individualbesteuerung): Falls dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das lohnt sich für viele Geringverdiener oder Rentner erheblich.
- Zeile 7 (Sparer-Pauschbetrag): Trage hier den Freistellungsauftrag ein, den du der Plattform erteilt hast (bei deutschen Plattformen). Bei ausländischen Plattformen ist das meist nicht möglich – du musst den Freibetrag manuell verrechnen.
Schritt 2: Jahresabrechnung der Plattform besorgen
Jede seriöse P2P-Plattform stellt einen Jahressteuerbericht bereit – meist als CSV oder PDF. Bei Mintos heißt das Dokument „Account Statement“, bei Bondora „Steuerbericht“. Wichtig: Lade diesen Bericht nach dem 1. Januar des Folgejahres herunter, da manche Zahlungen erst zum Jahreswechsel final verarbeitet werden.
Praxisbeispiel – Thomas, 38, aus Hamburg: Thomas investiert seit 2022 auf Mintos. Für das Steuerjahr 2025 zeigt sein Jahresbericht folgende Zahlen: 1.847,32 Euro Zinserträge (in EUR), davon 124,50 Euro aus Cashback-Aktionen. Er rechnet: 1.847,32 – 1.000 (Sparer-Pauschbetrag) = 847,32 Euro steuerpflichtig. Steuer: 847,32 × 26,375 % = ca. 223,47 Euro. Klingt viel? Das ist der Preis für passives Einkommen – und mit korrekter Dokumentation absolut kein Problem.
Schritt 3: Währungsumrechnung bei Nicht-Euro-Erträgen
Manche Plattformen zahlen in Nicht-Euro-Währungen (z. B. britisches Pfund oder tschechische Krone). Hier gilt: Du musst jeden Zufluss zum Tageskurs des Zuflusstages in Euro umrechnen. Praktisch empfehlenswert ist die Nutzung der offiziellen EZB-Wechselkurse, die du auf der Website der Deutschen Bundesbank abrufen kannst. Viele Steuerberater akzeptieren auch den Jahresdurchschnittskurs der EZB – das ist zwar formal nicht 100 % korrekt, wird aber in der Praxis meist nicht beanstandet.
Schritt 4: Die Daten eintragen und Belege aufbewahren
Trage die Summe der ausländischen P2P-Zinserträge (nach Abzug des anteiligen Sparer-Pauschbetrags) in Zeile 14 der Anlage KAP ein. Bewahre alle Jahresberichte, Kontoauszüge und Berechnungsunterlagen für mindestens 10 Jahre auf – das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Dokumente.
Besonderheiten je nach Plattform (Inland vs. Ausland)
Nicht alle P2P-Plattformen sind gleich – steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob du auf einer deutschen oder ausländischen Plattform investierst.
Deutsche Plattformen (z. B. Auxmoney, Lendico-Nachfolger)
Deutsche Plattformen sind zur Kapitalertragsteuer-Abführung verpflichtet. Das bedeutet: Die Steuer wird automatisch einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet. Du erhältst eine Jahressteuerbescheinigung, die du in der Anlage KAP unter Zeile 4 ff. eintragen kannst. Das ist vergleichsweise einfach und funktioniert ähnlich wie bei einer deutschen Bank.
Ausländische EU-Plattformen (z. B. Mintos, Bondora, Peerberry)
Hier führt die Plattform keine deutsche Steuer ab. Du bist selbst in der Pflicht. Wichtig zu wissen: Einige Länder (z. B. Estland) erheben eine lokale Quellensteuer. Diese kann unter Umständen auf die deutsche Steuer angerechnet werden – gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Prüfe dies für jede Plattform individuell oder frage deinen Steuerberater.
Praxisbeispiel – Sandra, 45, aus München: Sandra investiert auf Bondora (Estland). Im Steuerjahr 2025 hat Estland 20 % Quellensteuer auf ihre Zinserträge von 600 Euro einbehalten – also 120 Euro. Im DBA Deutschland-Estland ist geregelt, dass diese Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann (maximal bis zur Höhe der deutschen Steuer). Sandra trägt die Erträge in Zeile 14 der Anlage KAP ein und die anrechenbare ausländische Steuer in Zeile 41. Ergebnis: Sie zahlt in Deutschland deutlich weniger Steuern, da die estnische Quellensteuer verrechnet wird.
Häufige Fallstricke und wie du sie vermeidest
Die Theorie ist klar – aber die Praxis hält einige Stolpersteine bereit. Hier sind die drei häufigsten Probleme und ihre Lösungen.
Fallstrick 1: Verluste aus P2P-Ausfällen falsch verrechnen
Nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 gilt: Verluste aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung (z. B. wenn ein Kreditnehmer insolvent wird und nicht zahlt) sind grundsätzlich nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar – außer mit anderen Verlusten aus Kapitalvermögen. Erst wenn der Verlust endgültig feststeht (also keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist), kann er in der Anlage KAP unter Zeile 10 oder 12 eingetragen werden. Achte darauf, dass die Plattform einen schriftlichen Nachweis über den endgültigen Forderungsausfall ausstellt.
Profi-Tipp: Wenn du auf Plattformen mit Buyback-Garantie investierst (z. B. Mintos mit Kreditgeber-Garantie), werden Ausfälle vom Kreditgeber übernommen – du hast in diesem Fall keinen eigenen Verlust zu verzeichnen und nichts einzutragen.
Fallstrick 2: Cashback und Boni vergessen
Viele Anleger denken, nur Zinserträge seien steuerpflichtig. Falsch. Cashback-Boni, Willkommensprämien und Referral-Boni sind ebenfalls steuerlich relevant. Ob sie als Kapitalertrag oder sonstiger Ertrag gelten, ist im Einzelfall zu prüfen – im Zweifel empfiehlt sich die Angabe in der Anlage KAP, um auf der sicheren Seite zu sein.
Fallstrick 3: Steuerpflicht vergessen weil „unter dem Freibetrag“
Ein verbreiteter Irrtum: „Meine P2P-Erträge sind unter 1.000 Euro, also muss ich nichts angeben.“ Das stimmt nur dann, wenn deine gesamten Kapitalerträge (inklusive Zinsen vom Tagesgeld, Dividenden, Fondsausschüttungen) unter 1.000 Euro bleiben. Hast du zum Beispiel 700 Euro Dividenden und 500 Euro P2P-Zinsen, übersteigst du den Freibetrag – und die 200 Euro Überschuss sind steuerpflichtig.
Steuerbelastung im Überblick: Ertragstypen im Vergleich
Die folgende Visualisierung zeigt die effektive Steuerbelastung verschiedener Kapitalertragsarten in Deutschland (ohne Kirchensteuer, nach Abgeltungsteuer + Soli, Stand 2026):
Effektive Steuerbelastung auf Kapitalerträge (in %)
26,375 %
ca. 6–12 % (nach Anrechnung)
26,375 %
ca. 18,46 % (effektiv)
bis zu 35 % + Soli
Hinweis: Die effektive Steuerbelastung hängt vom persönlichen Steuersatz, dem Sparer-Pauschbetrag und etwaigen anrechenbaren Quellensteuern ab. Die Darstellung dient der Orientierung.
Vergleichstabelle: P2P-Plattformen und ihre steuerliche Behandlung (Stand 2026)
| Plattform | Sitz | Steuerabzug DE? | Quellensteuer | Jahresbericht |
|---|---|---|---|---|
| Mintos | Lettland | ❌ Nein | Keine (LV) | ✅ Ja (PDF/CSV) |
| Bondora | Estland | ❌ Nein | 20 % (EE) – anrechenbar | ✅ Ja (PDF) |
| Peerberry | Kroatien/Ukraine | ❌ Nein | Keine | ✅ Ja (CSV) |
| Auxmoney | Deutschland | ✅ Ja (automatisch) | Entfällt | ✅ Ja (Steuerbeschinigung) |
| Twino | Lettland | ❌ Nein | Keine (LV) | ✅ Ja (CSV) |
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Muss ich P2P-Erträge angeben, wenn die Plattform die Steuer nicht abzieht?
Ja, unbedingt. Wenn eine ausländische P2P-Plattform keine deutsche Abgeltungsteuer einbehält, bist du als Steuerpflichtiger verpflichtet, die Erträge selbst in deiner Steuererklärung anzugeben – und zwar in der Anlage KAP unter Zeile 14. Das Nichtangeben stellt steuerliche Verkürzung dar und kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, selbst wenn es unabsichtlich geschieht. Der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Steuerbehörden (Common Reporting Standard, CRS) macht es zunehmend wahrscheinlich, dass das Finanzamt von ausländischen Erträgen erfährt – also lieber proaktiv handeln.
Kann ich Verluste aus P2P-Kreditausfällen steuerlich geltend machen?
Ja – aber mit wichtigen Einschränkungen. Seit dem BMF-Schreiben von 2022 sind Verluste aus dem endgültigen Ausfall von Kapitalforderungen nur noch eingeschränkt abziehbar: Sie können lediglich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden – nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen und auch nicht mit anderen Einkunftsarten. Zudem muss der Verlust endgültig feststehen (Insolvenz abgeschlossen, keine Rückzahlung zu erwarten) und du benötigst einen schriftlichen Nachweis der Plattform. Verluste aus Plattformen mit Buyback-Garantie treffen dich persönlich nicht – hier trägt der Kreditgeber das Risiko.
Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich für P2P-Anleger?
Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) erlaubt es, Kapitalerträge nicht mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 %, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern – wenn dieser niedriger ist. Das lohnt sich vor allem für Personen mit geringem Gesamteinkommen, z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Teilzeitkräfte, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Du beantragst die Günstigerprüfung direkt in der Anlage KAP durch ein Kreuzchen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, welche Variante günstiger für dich ist – du kannst dabei nichts verlieren.
Dein steuerlicher Fahrplan: Nächste Schritte
P2P-Steuern sind kein Hexenwerk – sie erfordern Struktur, Dokumentation und ein bisschen jährliche Routine. Mit dem Wissen aus diesem Artikel bist du bestens gerüstet. Hier ist dein konkreter Aktionsplan für eine entspannte Steuererklärung:
- Jahresbericht herunterladen (Januar 2026): Lade den Steuerbericht jeder P2P-Plattform herunter, sobald er verfügbar ist. Speichere ihn in einem dedizierten Steuerordner (digital und/oder physisch).
- Erträge zusammenrechnen: Addiere alle Zinserträge aus allen P2P-Plattformen. Rechne Fremdwährungsbeträge mit dem EZB-Tageskurs um. Ziehe ggf. anrechenbare Quellensteuern ab.
- Sparer-Pauschbetrag verrechnen: Rechne alle Kapitalerträge (Tagesgeld, ETF, Dividenden, P2P) zusammen und ziehe den Freibetrag (1.000 Euro / 2.000 Euro) ab.
- Anlage KAP ausfüllen: Trage den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag in Zeile 14 (ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug) ein. Prüfe, ob die Günstigerprüfung sinnvoll ist.
- Abgabefrist einhalten: Die Steuererklärung 2025 ist ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2027.
Wichtiger Zukunftsausblick: Die EU arbeitet im Rahmen der DAC7- und DAC8-Richtlinien an einem noch engmaschigeren automatischen Datenaustausch zwischen Plattformen und Steuerbehörden. Ab 2027 wird es für digitale Plattformen noch verpflichtender sein, Nutzerdaten an nationale Finanzbehörden zu melden. Das bedeutet: Wer jetzt korrekt deklariert, baut gute Gewohnheiten auf – und hat später nichts zu befürchten.
P2P-Investieren bleibt eine attraktive Form des passiven Einkommens. Und die Steuer? Die ist nicht der Feind – sie ist der faire Preis für ein funktionierendes Gemeinwesen. Mit der richtigen Dokumentation und einem klaren Prozess wird die Anlage KAP zum Routineakt statt zur Nervenprobe.
Also: Wie gut ist deine Steuerdokumentation für das Jahr 2025 bereits vorbereitet – und gibt es Plattformen in deinem Portfolio, die du bisher steuerlich vielleicht übersehen hast?
